Wir stellen Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter für Unternehmen bereit, die vorübergehend personelle Unterstützung benötigen. Zu unseren Kunden gehören Betreiber der Notfallrettung, von Assistance Services, medizinischen Absicherungen und weiteren Bereichen rund um die präklinische Versorgung.
Ob Hilfsorganisation, Landkreis, Kommune, kreisfreie Stadt oder privater Anbieter – wir bringen qualifiziertes Fachpersonal dorthin, wo es gebraucht wird. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung von Rettungswachen und im Personalmanagement. Sprechen Sie uns an. Wir sind für Sie erreichbar und finden die passende Lösung.
Die Anforderungen an die Dienstplanung im Rettungsdienst sind dynamisch und oft schwer planbar. Umso wichtiger ist es, in solchen Situationen auf zuverlässiges und kompetentes Personal zugreifen zu können. Genau das bieten wir. Ob zur Überbrückung unbesetzter Stellen, bei geänderten Vorhalteplänen oder kurzfristigen Ausfällen durch Krankheit oder Unfall – wir stärken Ihrem Team den Rücken und schaffen echte Entlastung durch gezielte Unterstützung.
Die 112 Personal GmbH stellt Ihnen qualifiziertes Rettungsfachpersonal im Rahmen einer rechtssicheren Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung. Unsere Mitarbeitenden sind fest angestellt, sozialversicherungspflichtig beschäftigt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis tätig (§ 1 AÜG). Ob bei kurzfristigem Personalausfall, strukturellem Engpass oder zur Verstärkung Ihrer Vorhaltekapazitäten: wir unterstützen Sie zuverlässig und rechtlich konform.
Wir überlassen ausschließlich im eigenen Unternehmen fest angestellte Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter. Vor jedem Einsatz prüfen wir die persönliche und fachliche Eignung unserer Mitarbeitenden entsprechend Ihrer Anforderungsprofile. Einsätze erfolgen unter Berücksichtigung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben und tariflicher Regelungen.
Ja! Unsere Arbeitnehmerüberlassung erfolgt ausschließlich auf Basis einer Erlaubnis gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), erteilt durch die Bundesagentur für Arbeit. Wir gewährleisten die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen und tariflichen Verpflichtungen. Die aktuelle Rechtsprechung (u. a. Bundessozialgericht Kassel, Az. B 12 KR 29/19 R und Landessozialgericht Chemnitz, Az. L 9 BA 14/19) betont die Risiken bei unzulässigen Vertragskonstruktionen. Bei uns sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Unsere Prozesse sind darauf ausgelegt, Scheinselbstständigkeit und Scheinwerkverträge zuverlässig auszuschließen.
Darüber hinaus ist die 112 Personal GmbH auf der offiziellen Plattform der Bundesagentur für Arbeit unter www.spitzenverbaende.arbeitsagentur.de gelistet. Diese Plattform führt ausschließlich Unternehmen mit gültiger Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Damit wird unsere gesetzeskonforme Tätigkeit öffentlich dokumentiert und überprüfbar gemacht.
Durch unsere strukturierte Dienstplanung, digitale Personaldisposition und ein flexibel einsetzbares Fachkräfteteam können wir auch sehr kurzfristige Personalbedarfe abdecken. Die Überlassung erfolgt ausschließlich mit vertraglich gebundenem Personal, nicht mit kurzfristigen oder freien Mitarbeitenden, und in vollständiger Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Eine Übernahme von überlassenem Personal in ein festes Beschäftigungsverhältnis bei Ihnen ist grundsätzlich möglich. Diese Option wird im Überlassungsvertrag klar geregelt. Wir begleiten Sie transparent durch den gesamten Übernahmeprozess und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 9 Nr. 3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), eingehalten werden.
Die 112 Personal GmbH verfügt über umfangreiche Erfahrung im Rettungsdienst und setzt dieses Wissen gezielt in der Arbeitnehmerüberlassung ein. Daraus entstehen echte Vorteile – für unsere Kunden ebenso wie für unsere Mitarbeitenden.
Rechtssicherheit für alle Beteiligten
Unsere Fachkräfte sind fest bei uns angestellt. Die offizielle Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung durch die Bundesagentur für Arbeit gewährleistet einen sicheren rechtlichen Rahmen. Unsere Kunden müssen keine Risiken in Bezug auf Nachzahlungen oder rechtliche Konsequenzen befürchten. Gleichzeitig bleibt unsere volle Leistungsfähigkeit erhalten.
Kompetente und geprüfte Mitarbeitende
Alle Mitarbeitenden der 112 Personal GmbH verfügen über langjährige Erfahrung im Rettungsdienst. Sie durchlaufen einen strukturierten Auswahlprozess, bei dem neben der fachlichen Qualifikation auch soziale Kompetenz und schnelle Auffassungsgabe geprüft werden. So stellen wir sicher, dass nur geeignete Fachkräfte zum Einsatz kommen.
Motivation durch flexible Einsatzplanung
Unsere Mitarbeitenden arbeiten nach einem Modell, das ihren persönlichen Lebensumständen entspricht. Ob planbare Freizeit oder höheres Einkommen im Vordergrund steht – wir schaffen Raum für individuelle Bedürfnisse. Die Einsätze werden durch unser Führungsteam begleitet und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten gesteuert.